Danke für deine Erläuterungen.
Zitat:
Zitat von TomS
Das heißt im wesentlichen postuliert man weiterhin die Gültigkeit des verallgemeinerten zweiten Hauptsatzes nach Bekenstein, ohne dass eine Ableitung möglich wäre.
Zusammenfassend: Für ein nicht-strahlendes SL wäre der zweite Hauptsatz verletzt; für ein strahlendes SL ist die Unitarität verletzt.
Something is rotten in the state of Denmark ...
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Ein Widerspruch, der mit bekannter Physik offenbar nicht aufzulösen ist.
Hier eine Antwort zur Frage nach der Beweisbarkeit des 2. Hauptsatzes. Was hältst du davon?