Zitat:
Zitat von TomS
Oder möchte er nicht ein Dokument, das einfach den Ist-Zustand beschreibt.
|
Da fällt mir der § 477 BGB (Beweislastumkehr) ein.
Wenn es darum geht: Beule ja/nein – Wenn ich eine Beule messe, dann wäre es ggf. wichtig zu wissen, ob die Beule bereits beim Hersteller vorlag oder während der Fahrt entstanden ist.
EDIT: Mir fällt auf, dass das Heisenberg-Bild doch nur dann die Bellsche Ungleichung nicht erfüllt, wenn tatsächlich die Beule erst dann beim Herstellungsprozess entstanden ist, wenn die Messung der Beule stattgefunden hat. Das Heisenberg-Bild und die Bellsche Ungleichung vertragen sich sonst irgendwie nicht?
Zitat:
1) die detaillierte Beschreibung Auslieferungszustandes deines konkreten Autos -
|
was man doch erst nach der Messung erstellt - erstellen kann? Man könnte es zumindest so verstehen. Oder liegt der Wert/Zustand fest?
Nur weil es so "witzig" ist:
Gefahrübergang: Das ist der Normalfall bei der Stückschuld: Was nicht mehr existiert, kann nicht geleistet werden –
impossibilium nulla est obligatio (eine Pflicht zum Unmöglichen gibt es nicht).
Gut dass das in Deutschland geregelt ist.