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Alt 19.02.21, 08:50
Ich Ich ist offline
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Standard AW: Frage eines Laien

Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
Ich glaube verstanden zu haben, was deine Verwirrung verursacht. Du glaubst, der Ereignishorizont sei dadurch definiert, dass der von ihm umschlossene Bereich für den Außenstehenden unsichtbar ist. Das ist falsch! Das ist nicht die Definition eines Ereignishorizontes, sondern lediglich eine beobachterabhängige Konsequenz aus der beobachterunabhängigen Definition.
Ich bin mir sicher, dass das nicht seine Verwirrung verursacht.
Und man sollte die Sache auch nicht unnötig verkomplizieren. Lassen wir Rindler-Horizonte mal außen vor, dann gilt: Wenn ein Beobachter in der kausalen Vergangenheit von "future null infinity" liegt (also außerhalb des EH), und er sieht etwas, dann liegt dieses Ereignis ebenfalls außerhalb des EH.
Das heißt umgekehrt: Wenn um Deiningen ein EH liegt, und der Beobachter sieht etwas von innerhalb des EH, dann ist der Beobachter auch innerhalb des EH.
Da gibt es also nichts zu deuten.


Etwas wackliger ist hingegen folgende Aussage: Wenn ein solcher Beobachter etwas nicht sehen kann, dann liegt das hinter einem EH, und dann kann es auch kein anderer solcher Beobahcher sehen. Da lehne ich mich aber aus dem Fenster, weil ich dazu beweisen müsste, dass es zwischen einem Ereignis außerhalb des EH und der Weltlinie des Beobachters immer eine zukunftsgerichtete lichtartige Geodäte geben muss.
Erst wenn dem nicht so wäre, dann müsste man für diesen Spezialfall auf die beobachterunabhängige Definition des EH verweisen oder umformulieren: Sobald es einen solchen Beobachter gibt, der das Ereignis sehen kann, dann liegt es nicht hinter einem EH.
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