Exorzismus bei „Besessenen“
https://www.derstandard.at/story/200...hlichen-kanons
Man könnte auch sagen, daß kranke Menschen vorsätzlich mißhandelt werden.
Wo beginnen religiös bedingte Straftaten und wer fühlt sich dafür zuständig, den gequälten Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen?
Religionsfreiheit ist ein Grundrecht.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist allerdings ebenfalls ein Grundrecht.
In Verbindung mit vorsätzlicher Körperverletzung könnte durchaus hinterfragt werden, welches dieser Rechte höherwertig ist bzw. welchem der Vorzug zu geben wäre.
Damit kommt man dann aber auch dazu, die Praxis der traditionellen männlichen Beschneidungen innerhalb der jüdischen und muslimischen Religion nicht mehr einfach unreflektiert hinzunehmen.
Da sag ich dann nur noch „Autsch“, weil eine Änderung dieser paradoxen Situation steht sicherlich nicht im Raum.